Vertrauenslehrer
§ 18 Schülermitwirkungsverordnung Aufgaben des Vertrauenslehrers
(1) Vertrauenslehrer haben die Aufgabe, die Schülervertretung bei ihrer Tätigkeit zu beraten, sie zu unterstützen und bei Unstimmigkeiten sowie Konflikten zwischen Schülervertretung und Schule oder Schulaufsichtsbehörde zu vermitteln.
(2) Vertrauenslehrer können zu Sitzungen des Schülerrates hinzugezogen werden. Sie sind rechtzeitig einzuladen. Vertrauenslehrer sind über alle anderen Veranstaltungen der Schülervertretung rechtzeitig zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Beratung zu geben.
An der Oberschule Zschorlau ist Anne Forner Vertrauenslehrerin, telefonisch erreichbar unter 03771 458130.