Schulprogramm - Leitspruch "Nur die richtige Erkenntnis kommt von innen. Wer weiß, was gut ist, wird auch das Gute tun. Wer das Richtige tut, wird zum richtigen Menschen." (Sokrates, 470 – 399 v. Chr.) |
Information zum Schüleraufnahmeverfahren Schuljahr 2025/26
Sehr geehrte Eltern,
falls Sie wünschen, dass Ihr Kind ab Klasse 5 die Oberschule Zschorlau besuchen soll, bitte ich um Anmeldung.
Anmeldezeiten:
► Freitag 14.02.2025 | bis 17:00 Uhr |
► Samstag 15.02.2025 | von 08:00 bis 12:00 Uhr |
► Mo. 17.02. / Mi. 19.02. / Fr. 21.02.2025 | von 08:00 bis 13:00 Uhr |
► Di. 18.02. / Do. 20.02.2025 | von 08:00 bis 16:00 Uhr |
► Mo. 03.03. / Mi. 05.03.2025 | von 08:00 bis 13:00 Uhr |
► Di. 04.03. / Do. 06.03.2025 | von 08:00 bis 16:00 Uhr |
► Freitag 07.03.2025 | von 08:00 bis 12:00 Uhr |
► oder nach telefonischer Absprache |
Bei der Anmeldung haben Sie die Gelegenheit, offene Fragen anzusprechen.
Der Aufnahmebescheid ergeht schriftlich an die Eltern am 16. Mai 2025.
Bitte vergessen Sie nicht, zur Anmeldung folgende Unterlagen mitzubringen:
1. das Original der Bildungsempfehlung Klasse 4 (in Ausnahmefällen die Dokumentation der besonderen Bildungsberatung - als Original)
2. die Originale und Kopien des letzten Jahreszeugnisses und der zuletzt erstellten Halbjahresinformation der zuvor besuchten Schule
3. das Original und eine Kopie der Geburtsurkunde oder ein entsprechender Identitätsnachweis
4. den ausgefüllten Aufnahmeantrag, unterzeichnet von beiden Sorgeberechtigten - als Original
5. ggf. Nachweis zum alleinigen Sorgerecht - als Kopie
6. ggf. medizinisches oder psychologisches Gutachten/Attest, Schwerbehindertenausweis, Bescheid über Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, förderpädagogisches Gutachten sowie den letzten Entwicklungsbericht oder Förderplan - als Kopie
7. ggf. Erklärung zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit, falls die Herkunftssprache nicht bzw. nicht ausschließlich Deutsch ist
Geben Sie bitte auf dem Aufnahmeantrag einen Zweitwunsch und einen Drittwunsch an.
(Den Aufnahmeantrag können Sie auch unter
https://www.schule.sachsen.de/622.htm?id=1119
auf der Seite des Freistaates Sachsen im Formularservice abrufen.)
Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen. Sie haben die Möglichkeit, auf dem Anmeldebogen oder unter Beifügung eines Schreibens zu den Anmeldeunterlagen auf das Vorliegen einer besonderen Härtesituation hinzuweisen.
Die anschließende Auswahl der SuS erfolgt auf der Grundlage folgender Rangfolge sachgerechter Kriterien in Kombination mit dem Zufallsprinzip (Losentscheid):
- SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf, soweit die Inklusionsbedingungen an der Schule erfüllt werden, schwerbehinderte Schüler,
- Kinder, die für den einfachen Schulweg bei einer Ablehnung an unserer Schule mehr als 60 Minuten benötigen (unzumutbarer Schulweg), d. h. keine Schülerin / kein Schüler ist abzulehnen, der keine andere aufnahmefähige Schule innerhalb von 60 Minuten erreichen kann,
- ein Geschwisterkind ist auch im nächsten Schuljahr Schüler unserer Schule,
- Dauer des Schulweges
- ausschlaggebend ist die Wegedauer vom Hauptwohnsitz aus (im Falle des elterlichen Wechselmodells ist das arithmetische Mittel aus den jeweiligen Schulwegen zu bilden),
- die Wegedauer ergibt sich für fußläufige SuS aus der über ein öffentlich zugängliches Entfernungsermittlungstool (z. B. Google Maps) zu ermittelnden Wegstrecke, für deren Bewältigung drei Minuten je 200 Metern anzusetzen sind, und für Fahrschülerinnen und Fahrschüler, für die gemäß der Satzung des zuständigen Verkehrsverbundes Anspruch auf eine erstattungsfähige Schülerbeförderung besteht bzw. - soweit Letztere keine sog. Mindestentfernungen regelt - für die gemäß Ziffer 3.1 der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Schulwegsicherung und Beförderung von Schülern von einem unzumutbaren fußläufigen Schulweg ausgegangen wird, über das Fahrplantool des zuständigen Verkehrsverbundes,
- Zufallsprinzip (Losverfahren) - kommt nur zur Anwendung, sofern an der Kapazitätsgrenze mehrere Anmeldungen mit identischen Voraussetzungen vorliegen,
Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung.
Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann.
Da Ihr Kind nur an der Schule am Auswahlverfahren teilnimmt, an der es unter Vorlage der Originalbildungsempfehlung angemeldet wurde, hängt eine Aufnahme an der Zweit- bzw. Drittwunschschule davon ab, ob dort nach Aufnahme der an dieser Schule angemeldeten SuS noch freie Plätze vorhanden sind. Sofern weder Zweit- noch Drittwunsch erfüllt werden können, besteht unser Ziel darin, für Ihr Kind eine Schule zu finden, die sich in einer angemessenen Entfernung zum Wohnort befindet, sodass der einfache Schulweg dorthin nicht mehr als 60 Minuten beträgt.
Für den Fall, dass nach Herausgabe der Aufnahmebescheide wieder Schulplätze frei werden, wird von uns eine Nachrückerliste erstellt. Die Besetzung der frei werdenden Schulplätze erfolgt dann entsprechend der Platzierung auf der Nachrückerliste. Für die Teilnahme am Nachrückverfahren reicht ein entsprechender schriftlicher (formloser) Antrag aus, mit dem Sie ihren Willen bekunden, weiterhin Interesse an einem Schulplatz an unserer Schule zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Wollschläger/Schulleiter